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   VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20.KO   

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https://dejure.org/2020,22235
VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20.KO (https://dejure.org/2020,22235)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.07.2020 - 4 K 117/20.KO (https://dejure.org/2020,22235)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 4 K 117/20.KO (https://dejure.org/2020,22235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Hohe Anforderungen an luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzungen für die luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit

  • datev.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hohe Anforderungen an luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit - Hohes Gefährdungspotential begründet Verneinung der luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20
    Der Behörde steht kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 -, BVerwGE 121, 257-270, juris).

    25 Zuverlässig im Sinne von § 7 LuftSiG ist, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit in vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O.; Buchberger, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 7 Luft- SiG Rn. 18).

    Daher ist die Zuverlässigkeit bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2018 - 20 B 1340/17

    Bewertung der Zuverlässigkeit eines Berufspiloten durch die

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20
    Dies dient der orientierenden Konkretisierung des Begriffs der Unzuverlässigkeit, ihnen kommt jedoch keine abschließende oder ausschließende Bedeutung zu (OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018 - 20 B 1340/17 -, juris).

    Die vorsätzliche Begehung einer Straftat erfordert einen bewussten und gewollten Rechtsverstoß und belegt damit eine mangelhafte Einstellung des Täters gegenüber der Rechtsordnung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018, a.a.O.).

    Dass die Straftat nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit des Luftverkehrs steht, bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine von der Regelvermutung abweichende Beurteilung geboten wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 8 CS 18.21 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018, a.a.O).

  • VGH Bayern, 12.07.2005 - 20 CS 05.1674
    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20
    Die durch die Begehung von Straftaten indizierte luftverkehrsrechtliche Unzuverlässigkeit kann nur durch Tatsachen widerlegt werden, welche die Straftat bei einer Gesamtwürdigung von Verhalten und Persönlichkeit des Betroffenen derart in den Hintergrund treten lassen, dass im Hinblick auf diese allein keine Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen können (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 20 CS 05.1674 - juris; van Schyndel, in: Giemulla/van Schyndel, Frankfurter Kommentar zum Luftverkehrsrecht, Stand März 2020, § 7 LuftSiG Rn. 50).
  • VGH Bayern, 18.12.2018 - 8 CS 18.21

    Widerruf des Bescheids über Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus VG Koblenz, 30.07.2020 - 4 K 117/20
    Dass die Straftat nicht im Zusammenhang mit der Sicherheit des Luftverkehrs steht, bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass eine von der Regelvermutung abweichende Beurteilung geboten wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 8 CS 18.21 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2018, a.a.O).
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